Wirtschaftsprüfung

  • Durchführung von Jahresabschlussprüfungen wirtschaftlicher Unternehmen auf freiwilliger Basis und Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen
  • Durchführung von anderen gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen, insbesondere Prüfungen gem. § 34 c GewO / § 16 MaBV (Prüfung von Maklern und Bauträgern) sowie gem. § 34 f GewO / § 24 FinVermV (Prüfung von Finanzvermittlern)
  • Durchführung von betriebswirtschaftlichen Prüfungen
  • Erstellung handelsrechtlicher Abschlüsse
  • Aufbau von Vermögens- und Ertragsübersichten
  • Unternehmensbewertungen, Untersuchungen bei Unternehmenskauf, bzw. Unternehmensverkauf
  • Sonderprüfungen

 

 


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